Danke an Renate fuer die Uebersetzung dieses Aruz 7 Artikels.
Urspruengliches britisches Mandat…
Als der Internationale Gerichtshof im Jahre 2004 im Auftrag der UNO wegen der legalen Rechte Israels in Judäa und Samaria tagte, “vergaß” Herr Kofi Annan dem Gerichtshof wichtige Dokumente zu überreichen.
Die Beurteilung des Gerichtshofes – unterstützt durch zahlreiche Resolutionen der UN – wonach jüdische Siedlungen in der “West Bank“ nach internationalem Recht illegal seien – wurde jetzt durch die Veröffentlichung des Levy-Komitee-Gutachtens widerlegt.
Das Komitee setzte sich zusammen aus einem Richter des Obersten Gerichtshofes im Ruhestand – Edmond Levy – einem Bezirksrichter aus Tel Aviv – Tchiya Shapira – und einem früheren Rechtsberater des Außenministeriums, Alan Baker. Im Januar 2012 erfolgte ihre Ernennung durch den israelischen Premierminister Benjamin Netanyahu, um unter anderem die Legalität der jüdischen Siedlungen überprüfen zu lassen.
Ausgangspunkt der Untersuchungen des Komitees war die San Remo Konferenz, die im April 1920 in Italien abgehalten wurde.
Diese Konferenz legte die Grundlagen für die spätere Schaffung des Mandates für Palästina als Teil eines Mandatssystems für die Vergabe weiter Teile der Gebiete, die 400 Jahre lang vom Ottomanischen Imperium beherrscht worden waren – und die in Folge der Niederlage im ersten Weltkrieg verloren gegangen waren.
In 99,99 % des Gebietes wurde die arabische Selbstbestimmung geltend gemacht – während das Recht des jüdischen Volks auf Selbstbestimmung auf die übrigen 0,01 % des Territoriums beschränkt wurde.
Das Levy Gutachten führt aus:
“Im August 1922 begrüßte der Völkerbund die Mandatsbildung, die an Britannien übergeben wurde; damit war das Recht des jüdischen Volkes nach internationalem Recht anerkannt, sich im Land Israel, ihrer historischen Heimat, niederzulassen, zu siedeln und ihren Staat zu gründen.
“Um das Bild zu vervollständigen, fügen wir ergänzend an, dass bei der Gründung der UNO im Jahr 1945 mittels des Artikels 80 der UN-Gründungscharta bestimmt wurde, dass bestehende staatliche Rechte, die Staaten im Verlauf verschiedener Mandate innehatten, einschließlich des Rechts von Juden im Land Israel aufgrund oben genannter Dokumente zu siedeln, anerkannt werden.
Aber der Internationale Gerichtshof versäumte im von der UNO-Vollversammlung in Auftrag gegebenen, nicht bindenden Gutachten, das Mandat und den Artikel 80 mit einzubeziehen, als er am 9. Juli 2004 verkündete, dass Israel kein Recht habe, Teile seines Sicherheitszaunes in der “West Bank“ zu errichten.
Diese Beurteilung wurde seitdem von der UNO und von Israelkritikern genutzt, um Israels rechtlichen Anspruch auf Souveränität in Judäa und Samaria und das Recht für Juden dort zu leben, wiederholt zu diskreditieren und zu delegitimisieren
Erstaunlicherweise war es der ägyptische Abgesandte beim Internationalen Gerichtshof – Richter El-Araby – der die anderen 14 Richter davor gewarnt hatte, eine Überprüfung der rechtlichen Auswirkungen des Mandats zu ignorieren: “Der internationale rechtliche Status des palästinensischen Gebiets (paras. 70-71 of the Advisory Opinion) verdient meiner Ansicht nach eine umfassendere Behandlung… Der Ausgangspunkt, oder in juristischem Sprachgebrauch, das entscheidende Datum ist das Völkerbundmandat, das Großbritannien anvertraut wurde.“
Bedauerlicherweise wurde der vernünftige Rat des Richters El-Araby übergangen – wie das Levy Gutachten jetzt deutlich macht.
In einer Hinsicht könnte der Internationale Gerichtshof für das Versäumnis entschuldigt werden, das Mandat und den Artikel 80 der UN-Charta mit einzubeziehen. Denn es war der damalige Generalsekretär der Vereinten Nationen – Kofi Annan – der diese wesentlichen Dokumente dem Dossier bestehend aus insgesamt 88 Dokumenten nicht beigelegt hat, obschon er gesetzlich verpflichtet gewesen wäre, alle jene Dokumente, die „mutmaßlich die betreffende Frage beleuchten“ bereitzustellen.
Folglich fiel die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes 2004 unvermeidlich falsch aus. Denn wenn man nur die Hälfte der wichtigen Dokumente einreicht – dann kann man sicher sein, dass man nur die halbe Antwort erhält.
Diejenigen Personen, die das Dokumentendossier vorbereitet haben, und Herr Annan selbst, müssen nun erklären, warum wesentliche Dokumente im Dossier des Internationalen Gerichtshofs ausgelassen wurden.
Das Levy Komitee gelangt – mit Einbeziehung des Mandats und Artikel 80 der Gründungscharta der UNO – zu folgendem Schluss:
“… wir hegen keinen Zweifel daran, dass vom Gesichtspunkt des internationalen Gesetzes aus die Siedlungen in Judäa und Samaria legal sind.“
Das Levy Komitee lehnt das Konzept des Internationalen Gerichtshofes ab, wonach der rechtliche Status dieses winzigen Landstreifens zwischen Jordanien und Israel – von der Größe Delawares – einzig durch die Bestimmungen der 4. Genfer Konvention 1949 geregelt worden sei – und stellt diesbezüglich fest:
“Wir glauben nicht, dass bezüglich der Besiedlung des Landes Israel eine Analogie zwischen dieser rechtlichen Bestimmung (Artikel 49 der 4. Genfer Konvention 1949) und denjenigen, die nicht durch Deportation oder Bevölkerungstransfer, sondern wegen ihrer Einstellung in Judäa und Samaria zu siedeln bestrebt sind.
“Dabei ignorieren wir keineswegs die Ansicht derer, die die 4. Genfer Konvention so auslegen, dass sie dem besetzenden Staat den Bevölkerungstransfer in das besetzte Gebiet verbietet, selbst wenn er dies nicht selbst veranlasst.
“Selbst eine Annahme dieser Ansicht ändert nichts an unserer Schlussfolgerung, dass Artikel 49 der Vierten Genfer Konvention nicht auf die jüdischen Siedlungen in Judäa und Samaria bezogen werden kann, und zwar aufgrund des Status dieses Gebietes nach Internationalem Gesetz.“
“Es wäre nun gewiss ein Gipfel an Torheit, wenn die UN und die Israelkritiker im Anschluss an das Levy Gutachten weiterhin kategorisch behaupten, dass Israels Anwesenheit in der West Bank illegal ist.
“Die UNO muss reinen Tisch machen und untersuchen, warum gerade die höchst wichtigen Dokumente, die den rechtlichen Anspruch der jüdischen Seite stützen, in der West Bank zu siedeln, dem Internationalen Gerichtshof vorenthalten wurden.“
“Wird die UNO nach der Veröffentlichung des begründeten und ausgewogenen Levy Gutachtens davor zurückschrecken, eine solche Untersuchung auszuführen?
“Die fortgesetzte Benutzung der Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes und der 4. Genfer Konvention für die Behauptung, dass Israel kein Recht hat, in auch nur einem Quadratmeter der „West Bank“ zu bleiben, muss nun ernstlich in Frage gestellt werden.“


